Die Notbetreuung steht allen unseren Schüler*innen der Klassenstufen 5 – 8 zur Verfügung, deren Eltern/Erziehungsberechtigten in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig sind oder in besonderen Härtefallen.
So können etwa die Bereiche Energieversorgung (etwa Strom-, Gas-, Kraftstoffversorgung), Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung, öffentliche Abwasserbeseitigung), Ernährung und Hygiene (Produktion, Groß-und Einzelhandel), Informationstechnik und Telekommunikation (insb. Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze), Finanzen (Bargeldversorgung, Sozialtransfers), Transport und Verkehr (Logistik für die kritische Infrastruktur, ÖPNV), Entsorgung (Müllabfuhr) sowie Medien und Kultur - Risiko- und Krisenkommunikation einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse zuzurechnen sein. Daher erhalten auch Erziehungsberechtigte in den vorgenannten Bereichen die Möglichkeit, in dringenden Fällen auf die Notbetreuung in unserer Schule zurückzugreifen, sofern eine betriebsnotwendige Stellung gegeben ist. Dabei achten wir, wie für alle anderen relevanten Berufsgruppen auch, sehr genau auf die dringende Notwendigkeit. Es sind vor Inanspruchnahme der Notbetreuung sämtliche anderen Möglichkeiten der Betreuung auszuschöpfen. Ziel der Einrichtungsschließungen ist die Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus. Diese Priorität müssen alle Beteiligten stets im Blick behalten.
Anmeldungen für die Notbetreuung können nur berücksichtigt werden, wenn sie telefonisch während der Öffnungszeiten des Sekretariats (05831/26320) als benötigte Betreuung gemeldet worden sind.
(Stand: 29.05.2020)